Firmengelände, Parkplätze, Gehwege und Pfade - all das muss von Schnee und Eis befreit werden und die Verletzungsgefahr muss minimiert werden. Wir kümmern uns um den Winterdienst und ermitteln für Sie gerne die örtlichen Vorschriften zur Schneeräumung, die von der Kommune vorgegeben wird.
Verlassen Sie sich auf uns und starten Sie sorgenfrei in den Winter.
Höveken Winterdienst
Räumung von Schnee und Entfernung von Eis ist bei einem kleinen Grundstück meist schnell erledigt. Was aber bei großen Firmengeländen und großen Flächen? Was, wenn Parkplatz und Bordstein durch den Schnee kaum mehr zu unterscheiden sind?
Tatsächlich sind solche Arbeiten auf eigene Faust schwierig und zeitraubend. Lassen Sie uns helfen. Mit unserem großen Fuhrpark sind wir dazu in der Lage, auch bei großen Herausforderungen des Winters auszurücken und unseren Kunden zu helfen. Große Firmengelände, Parkplätze, Höfe - jegliche durch Schnee und Eis bedeckte Fläche wird von uns geräumt. Natürlich ist unser Winterdienst nicht nur auf Firmengelände beschränkt.
Wir helfen auch Privatpersonen dabei, eine freie Einfahrt im Winter zu ihrem Grundstück oder Haus zu haben und zu erhalten.
In der Regel muss ein Haus- bzw. Grundstückseigentümer für die Beseitigung von Schnee und die Bekämpfung von Eisglätte Sorge tragen, sobald der erste Frost bzw. der erste Schneefall eintritt. In einem Mietverhältnis können diese Aufgaben dem oder den Mietern auferlegt werden. Wird diese Aufgabe seitens des Eigentümers oder der Mieter nicht oder nur unzureichend erfüllt, tragen sie bei Personen- oder Sachschäden sowie Unfällen das volle Haftungsrisiko. Wenn Sie unseren Winterdienst beauftragen und einen transparenten Rahmenvertrag für die ganze Wintersaison abschließen, kümmern wir uns um die Aufgaben der Schneeräumung bzw. der Streuung von Streugut. Wir behalten die Wetterdaten im Auge und rücken für Sie aus, wann immer es nötig ist.
Dabei halten wir uns an die Vorschriften der jeweiligen Kommune. Bitte bedenken Sie, dass mancherorts Schnee und Eis werktags bereits ab sieben Uhr morgens und bis 20 Uhr abends beseitigt sein müssen.
Überlassen Sie uns die Arbeit - Wir regeln das für Sie.
Pflastersteine, Betonflächen, Natursteinflächen
Pflege von Garten- und Rasenanlagen
Freie Pfade und Straßen in der kalten Jahreszeit
Cookie Einstellungen
Unsere Webseite wird von uns fortlaufend verbessert und wir verwenden zu diesem Zweck Cookies. Für eine optimale Nutzererfahrung empfehlen wir, diese zu akzeptieren. Andernfalls werden Teile der Seite in der Darstellung datenschutzkonform deaktiviert.